Abwasser
Überprüfung von Abwasseranlagen nach dem Wasserrechtsgesetz § 134 WRG
Beschreibung
Überprüfung von Abwasseranlagen nach dem Wasserrechtsgesetz § 134 WRG
Bei wasserrechtlich genehmigten Abwasseranlagen sind alle 5 Jahre wiederkehrend externe Überprüfungen durchzuführen
Dabei ist die Einhaltung der Auflagen aus dem Wasserrechtsbescheid, die Funktionstüchtigkeit der Abwasseranlagen und Versickerungsanlagen sowie die Einhaltung der Einleitgrenzwerte zu prüfen.
INTERGEO führt diese Prüfung für Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe durch und erstellt die erforderlichen Prüfberichte zur Vorlage bei der Wasserrechtsbehörde.
Probenahme aus einem Leichtflüssigkeitsabscheider Ölabscheider mit selbsttätigem Schwimmerverschluss
Dienstleistungen
Überprüfung von Abwasseranlagen
Probenahme