Überprüfung von Abwasseranlagen nach dem Wasserrechtsgesetz § 134 WRG

Überprüfung von Abwasseranlagen nach dem Wasserrechtsgesetz § 134 WRG
Bei wasserrechtlich genehmigten Abwasseranlagen sind alle 5 Jahre wiederkehrend externe Überprüfungen durchzuführen

Dabei ist die Einhaltung der Auflagen aus dem Wasserrechtsbescheid, die Funktionstüchtigkeit der Abwasseranlagen und Versickerungsanlagen sowie die Einhaltung der Einleitgrenzwerte zu prüfen.
INTERGEO führt diese Prüfung für Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe durch und erstellt die erforderlichen Prüfberichte zur Vorlage bei der Wasserrechtsbehörde.

Probenahme aus einem Leichtflüssigkeitsabscheider Ölabscheider mit selbsttätigem Schwimmerverschluss

Our services:

Überprüfung von Abwasseranlagen
Probenahme

Country:

    Austria  Europe  

Responsible office:

  • Austria – Salzburg
    INTERGEO Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft G.m.b.H

    Robinigstraße 93

    5020

    Salzburg

Our services in the project:

Intergeo Services
Abwasseruntersuchungen

INTERGEO berät Sie bei der Auswahl und Dimensionierung von Abwasseranlagen und erstellt die notwendigen Einreichunterlagen.

Intergeo Services
Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Als eines der wenigen Unternehmen bietet INTERGEO Beratungen und Dienstleitungen für die kombinierten Themenfelder Umweltschutz und Arbeitssicherheit (EHS) aus einer Hand an.