Überprüfung von Sickerschächten und Abscheideanlagen entsprechend Wasserrechtsgesetz (alle 5 Jahre gem. §134 WRG)
Überprüfung von Sickerschächten und Abscheideanlagen entsprechend Wasserrechtsgesetz (alle 5 Jahre gem. §134 WRG)
Durch den Eintrag von Feinsedimenten und Schlamm aus befestigten Oberflächen wird die Sickerleistung von Sickerschächten mit der Zeit verringert. Die Folge sind Überschwemmungen bei Starkregenereignissen.
Aus diesem Grund sind bei wasserrechtlich genehmigten Abwasseranlagen und Versickerungen sind alle 5 Jahre wiederkehrend externe Überprüfungen durchzuführen. Dabei ist die Einhaltung der Auflagen aus dem Wasserrechtsbescheid, die Funktionstüchtigkeit der Abwasseranlagen und der Versickerungsanlagen sowie die Einhaltung der Einleitgrenzwerte zu prüfen. (alle 5 Jahre gem. §134 WRG) Prüfung von Sickerschächten auf Freiflächen
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Überprüfung von Sickerschächten und Abscheideanlagen
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Austria – Salzburg
INTERGEO Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft G.m.b.H
Robinigstraße 93
5020Salzburg